Wenn man die Gefährlichkeit des Spektakels außer Acht lässt,
dann übt Feuer in der Tat eine gewisse Faszination aus. Faszinierend ist auch,
dass der Mensch in vielen Fällen in der Lage ist, das Feuer zu beherrschen, in
anderen Fällen aber über weite Strecken unfähig ist, den Flammen Einhalt zu
gebieten. Im Allgemeinen bedarf es einer Zündquelle, Sauerstoff und eines
brennenden Materials, dessen Zündpunkt durch die Temperatur, die die Zündquelle
erzeugt, überschritten wird. Kurzum: Ein Streichholz und eine Gardine reichen
aus, um letztendlich ein ganzes Haus niederbrennen zu lassen.
Da bei Feuer nicht nur Wärme, sondern auch Licht entsteht,
waren die Flammen des brennenden Einfamilienhauses über mehrere Straßenzüge
hinweg zu sehen … und das bereits zum vierten Mal in diesem Monat. Der Volksmund
hat für einen serienmäßigen Pyromanen schnell den Begriff des „Feuerteufels“ in
Gebrauch, bei den polizeilichen Ermittlungen ist hingegen von „Brandstiftung“
als das vorsätzliche oder fahrlässige In-Brand-Setzen eines nicht dazu
bestimmten Sachgutes die Rede, und die Justiz unterscheidet im Strafgesetzbuch
im Abschnitt „Gemeingefährliche Straftaten“ zwischen Herbeiführen einer
Brandgefahr, der fahrlässigen oder schweren sowie besonders schweren Brandstiftung
bis hin zur Brandstiftung mit Todesfolge. Die Verübung dieses Tötungsdeliktes
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn
Jahren geahndet.
Frank Flick und Max Jansen, der eine Polizist, der andere
Privatdetektiv und seit Jahren eng befreundet, saßen in Max‘ Wohnung, tranken
ein Bier und wurden durch die Sirenen der Feuerwehr darauf aufmerksam gemacht,
dass der Brandleger wieder zugeschlagen hatte.
„Das vierte
Mal in diesem Monat“, stellte Frank fest. „Die Kollegen von der Kriminaltechnik
stehen bei der Brandursachenermittlung schon mächtig unter Druck. Die
Bevölkerung ist verängstigt und die Presse äußert auch wenig Verständnis
darüber, dass der Täter noch nicht verhaftet wurde.“ ...
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